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Pfötchenhof Pfalz
Miriam Styppa
Kaiserstraße 28
67816 Standenbühl

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Institutsinterne Zertifikatsprüfung

Häufig gestellte Fragen und Infos zur institutsinternen Zertifikatsprüfung

Was sind die Themen, die bei den Prüfungen abgefragt werden?

Die Themen orientieren sich am Sachkundenachweis und setzen sich wie folgt zusammen:

 

1. Biologie des Hundes:

  • Anatomie des Hundes
  • Motorische, sensorische und kognitive Fähigkeiten
  • Fortpflanzung (Verhalten Rüden/Hündin, Zyklus, Trächtigkeit, Geburt)
  • Individualentwicklung (Ontogenese)
  • Verhaltensbiologie – Soziale Organisation (Rangordnung, Sozialverhalten)
  • Ausdrucksverhalten (Kommunikation mit Artgenossen und Menschen)
  • Spielverhalten
  • Aggressionsverhalten
  • Jagdverhalten
  • Domestikation (domestikationsbedingte Veränderungen)
  • Rassekunde (Eignungen und rassespezifisches Verhalten)

 

2. Aufzucht, Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene:

  • Grundlagen der Hygiene
  • Grundlagen der Zucht, Haltung, Ernährung und Pflege des Hundes
  • Erkennen von Abweichungen (anatomisch, physiologisch)
  • Welpen Entwicklung (Sozialisation und Habituation)

 

3. Häufige Erkrankungen des Hundes, medizinische Prophylaxe/Versorgung:

  • Wichtige Infektionskrankheiten, wie z.B. Staupe, Parvovirose, Tollwut, Zwingerhusten
  • Impfungen und Gesundheitsprophylaxe
  • Endo-und Ektoparasitosen
  • Häufige Erkrankungen (Bewegungsapparat, Stoffwechselerkrankungen, altersbedingte Einschränkungen etc.)

 

4. Einschlägige tierschutzrechtliche und sonstige Bestimmungen:

  • Tierschutzgesetz/Tierschutz-Hundeverordnung
  • Sonstige Hunde betreffende Rechtsbereiche (z.B. StVO, BGB (Haftpflicht), bundes- und landesrechtliche Regelungen zu gefährlichen Hunden)

 

5. Ausbildung, Training:

  • Lernverhalten (Lernformen, klassische Konditionierung, operante/instrumentelle Konditionierung, formales, soziales Lernen)
  • Verletzungen, Erste Hilfe, Notfallmaßnahmen
  • Kommunikation (Ausdrucksverhalten des Hundes, andere Kommunikationsformen des Hundes, Hund-Mensch-Kommunikation, Mensch- Hund-Kommunikation)
  • Tierschutzgerechte und tierschutzwidrige Erziehungsmethoden
  • Altersspezifische Ausbildung (v.a. Welpen) Grundlagenwissen
  • Angemessene Beschäftigung und Auslastung von Hunden (rassespezifisch, altersgemäß)
  • Trainingsgestaltung (Ablauf, Aufbau etc.)
  • Angst- und Aggressionsverhalten sowie Angst- und Aggressionsvermeidung im Alltag/in der Hundeausbildung, Ursachen, Entstehung und Korrektur von Meide- und Abwehrverhalten
  • Hundesport (Sparten, Trainingsvoraussetzungen)

 

6. Ausreichende Fähigkeiten im Umgang mit Hund und Halter – Kommunikation zwischen Trainer und Hundehalter (Didaktik, Vermittlung von Lerninhalten und Aufbau von Trainingsaufgaben)

 

Wenn ich die Ausbildung Hundetrainer buche, sind dann alle für die Prüfung relevanten Themen darin enthalten?

Ja. Unsere Ausbildung umfasst alle Themengebiete.

 

Wie sieht die Prüfungsordnung für die institutsinterne Zertifikatsprüfung aus?

Ziel und Zweck der Abschlussprüfung:

Seit dem 01.08.2014 bedarf es einer Erlaubnispflicht, um als Hundetrainer tätig zu sein. Dabei spielen sowohl fachliche, als auch persönliche Parameter eine Rolle. Umso wichtiger ist es nach der Novellierung des Tierschutzgesetzes entsprechende Nachweise, Bescheinigungen oder Zertifikate über das Vorhandensein der geforderten Sachkunde und Qualifikation vorweisen zu können. Daher bieten wir Euch unsere hausinterne Pfötchenhof Pfalz Abschlussprüfung für unsere Hundetrainer an. Diese ist freiwillig. Nach erfolgreichem Abschluss der institutsinternen Prüfung, erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat vom Pfötchenhof Pfalz. Der Erhalt des Zertifikats belegt, dass der Prüfling die Prüfung erfolgreich abgelegt hat.

 

Das Zertifikat kann nach erfolgreicher Abschlussprüfung beim zuständigen Veterinäramt oder der entsprechenden Behörde als Sachkundenachweis gemäß §11 Abs. 1, Satz 1 Nr. 8 TierSchG eingereicht werden. Ob der Nachweis anerkannt wird, obliegt den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes bzw. der örtlichen Behörden. Darüber hinaus dient die Prüfung dazu, das eigene Wissen zu überprüfen.

 

Zulassung zu den Prüfungen:

Grundvoraussetzung ist die Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres). Die zu prüfende Person erklärt am Ereignistag ihr Einverständnis darüber, dass sie mit der gültigen Prüfungs- und Gebührenordnung einverstanden ist. Die Identität des Prüflings wird vor Prüfungsbeginn durch die Vorlage eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) nachgewiesen. Um sich für die institutsinterne Abschlussprüfung anmelden zu können, empfehlen wir alle Hausaufgaben eingereicht und bei Beanstandungen wiederholt zu haben. Ebenso bieten unsere Praxistage bei uns vor Ort eine gute Gelegenheit, noch mehr Erfahrung in der Praxis zu sammeln und Lehrinhalte zu festigen. Mögliche Problemverhalten beim Hund sind ebenso Teil der Abschlussprüfung. Daher kann es sinnvoll sein, sich vorab intensiv mit dem Thema Verhaltensberatung (Problemerfassung, Management, Medizinische Ursachen, Lösungskompetenz und Trainingspläne) vertraut gemacht zu haben, z.B. in Form von Kursen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Externe Prüflinge können sich ebenso zu unserer Abschlussprüfung anmelden, sofern sie über geeignete Ausbildungsnachweise verfügen.

 

Der Termin zur Absolvierung der institutsinternen Prüfung sollte nicht länger als 48 Monate nach Beginn des Kurses liegen. Die Anmeldefrist beträgt 4 Wochen vor dem vereinbarten Prüfungstermin. Der Prüfling erhält eine Rechnung über die Prüfungsgebühren. Diese Prüfungsgebühr muss innerhalb der Zahlungsfrist beglichen sein, andernfalls ist eine Teilnahme zum vereinbarten Termin nicht möglich und der Platz wird weiter vergeben. Die Plätze am Prüfungstermin werden gemäß Zahlungseingang vergeben.

 

Wird die Mindestteilnehmerzahl von 3 Prüflingen an dem ausgeschriebenen Prüfungstermin für die institutsinterne Abschlussprüfung nicht erreicht, behält sich der Pfötchenhof Pfalz vor, den Termin zu verschieben. Sollte der Prüfling an dem neuen Termin nicht teilnehmen können, bekommt er seine entrichteten Gebühren zurückerstattet.

 

Durchführung der Prüfung:

Die Schriftliche Prüfung findet in der Regel am Tag der Mündlich-Praktischen Prüfung statt. Je nach Anzahl der Prüflinge kann der Termin aber auch um 1 Tag versetzt stattfinden. Prüfungsort ist dabei der Pfötchenhof Pfalz, oder je nach Teilnehmerzahl eine andere Lokation in der nahen Umgebung. Der Prüfungsort wird in der Rechnung bekannt gegeben.

 

Die Prüfung findet unter Aufsicht eines sachkundigen Hundetrainers statt, der mit den Inhalten vertraut ist. Es dürfen keine Hilfsmittel mitgebracht werden. Handys müssen ausgeschaltet und in den Taschen verstaut sein. Eine Abschrift der Fragen oder ein sonstiges Vervielfältigen ist nicht gestattet.

 

Bei Leseschwächen oder körperlichen Beeinträchtigungen kann auf Anfrage eine Hilfsperson hinzugezogen werden. Der Antrag muss bereits vorab- zeitgleich mit der Anmeldung- gestellt werden. Die Tätigkeiten der benannten Hilfsperson bezieht sich auf das Vorlesen der Fragen und Texte und das Markieren der Antworten nach Vorgabe der zu prüfenden Person.

 

Bei Zuwiderhandlungen, Täuschungsversuchen oder Manipulation kann die Prüfung abgebrochen und als nicht bestanden gewertet werden. Die Prüfungsgebühr wird in diesem Falle nicht zurückerstattet.

 

Die Mündlich-Praktische Prüfung findet in der Regel in unserem Seminarhotel in Dannenfels in Form einer Präsenzprüfung statt. Das Prüfungskomitee besteht aus mindestens einem praktizierenden Hundetrainer mit Schwerpunkt Verhaltensberatung nach §11 Abs. 1, Satz 1 Nr. 8 TierSchG und mindestens 1 Tierarzt mit Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie. Zu ausgewählten Terminen sind wir auch gerne dabei behilflich, die Anwesenheit eines Amtsveterinärs für die Prüfung zu organisieren. Die Termine sind im internen Infobereich ausgewiesen.

 

Art der Prüfung:

Die Prüfung besteht aus mehreren Abschnitten:

 

Schriftliche Prüfung (Multiple Choice Test):

  • 100-120 Fragen, davon müssen 80% richtig beantwortet werden
  • Zeitfenster zur Bearbeitung 150 Minuten.

 

Mündlich-Praktische Prüfung:

  • Fachgespräch (ca. 30 Min.)
  • Praktischer Unterricht (ca. 30 Min.)

 

Die Gewichtung der einzelnen Bestandteile der Mündlich-Praktische Prüfung können zu Gunsten des einen oder anderen Fachteils je nach Prüfungssituation verschoben werden.

 

Wiederholung der Prüfungen bei Nichtbestehen:

Sollte ein Teil der Prüfungen nicht bestanden worden sein, kann dieser Prüfungsteil/ können diese Prüfungsteile zum nächstmöglichen Termin, jedoch nach einer Wartezeit von 30 Tagen wiederholt werden. Die Kosten für die Prüfung fallen dann erneut entsprechend der jeweiligen Prüfungsbestandteile an (s. Pkt. 8) an. Die Prüfung kann 3-mal wiederholt werden. Ein Anspruch auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen besteht nicht, jedoch können Ausnahmen gestattet werden. Sollte letzteres der Fall sein, ist es nicht gestattet, Abschriften oder Aufzeichnungen zu fertigen.

 

Rückerstattung der Prüfungsgebühren bei Nichtbestehen:

Wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet, werden die Prüfungsgebühren NICHT zurückerstattet. Bei Nichterscheinen oder Verspätung wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet.

 

Kosten der Abschlussprüfung:

Nach Anmeldung zum Prüfungstermin erhält der Prüfling eine Rechnung vom Pfötchenhof Pfalz. Die Prüfungsplätze werden nach Zahlungseingang vergeben. Sollte die Prüfung wiederholt werden müssen, werden die Prüfungsgebühren ein weiteres Mal fällig.

 

Höhe der Prüfungsgebühren (Stand 04_2024 inkl. der gesetzlichen MwSt.):

  • Schriftliche Prüfung: 150,- EUR
  • Mündlich-Praktische Präsenzprüfung MIT Amtsveterinär: 590,- EUR
  • Mündlich-Praktische Präsenzprüfung OHNE Amtsveterinär: 390,- EUR

 

Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen:

Die Prüfungsunterlagen werden nach der Prüfung 5 Jahre auf dem Pfötchenhof Pfalz archiviert und danach datenschutzkonform entsorgt.

 

Ablauf der Mündlich – Praktischen Prüfung:

Teil A: Das Fachgespräch

Das Prüfungskomitee führt ein Fachgespräch mit dem Prüfling. Dabei werden folgende Themenbereiche behandelt:

  • Trainingspläne
  • Lerntheorie
  • Ethologie, Welpen, Rassekunde
  • Recht und Regeln (Gesetze)
  • Ausdrucksverhalten / Körpersprache
  • Problemverhalten
  • Gesundheit des Hundes

 

Teil B1: Praktisches Training

Die zu prüfende Person bekommt sein Hund-Halter-Team vorgestellt. Der Prüfling befragt das Hund-Halter-Team und klärt dabei auch eventuelle gesundheitliche Einschränkungen ab. Im Anschluss sollte der Prüfling in der Lage sein, einen passenden Trainingsplan für die Übungseinheit zu erstellen. Es soll hierauf geachtet werden, dass Hund und Halter nicht über- oder unterfordert werden und das Trainingsziel aufbauend zu erreichen ist.

 

Teil B2: Praktisches Training

Das Hund Halter Team hat die Möglichkeit, sich ein Szenario/Übungslektion nach Wahl aus dem praktischen Training zu ziehen. Der Prüfling bekommt diese Übung von seinem Hund Halter Team erst in der Prüfung mitgeteilt und hat die Aufgabe das Training mit dem team entsprechend in die Praxis umzusetzen.

Korrektur und Bewertung:

Die Prüfungsleistungen werden vom Prüfungskomitee bewertet. Die Entscheidung über die Bewertung wird am Ende der Mündlich-Praktischen Prüfung bekannt gegeben. Die Bewertung erfolgt nach folgendem Schema:

  • Besteht die Prüfung in allen Teilen: „bestanden“
  • Besteht die Prüfung nicht: „nicht bestanden“

 

Zusendung der Zertifikate:

Die Zertifikate der erfolgreich bestandenen Prüfungen werden nach bestandener Prüfung innerhalb von 7 Werktagen elektronisch zugesendet, oder (in der Regel) bereits am Ende der Prüfung in Papierform übergeben.

 

Wichtiger Hinweis:

Die institutsinterne Prüfung ist ein Nachweis des gelernten Wissens und der erlernten Fähigkeiten während des Kurses. Sie ist keine staatliche oder offiziell anerkannte Prüfung. Die Zertifikate dienen als Beleg für die Absolventen, dass sie die institutsinterne Prüfung erfolgreich absolviert haben. Ob und inwiefern die Zertifikate als Nachweis der Sachkunde für behördliche Zwecke anerkannt werden, liegt im Ermessen der zuständigen Behörden.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Anforderungen an die Sachkunde je nach Bundesland und/oder Landkreis unterschiedlich sein können. Es liegt in der Verantwortung des Einzelnen, sich vor Aufnahme einer Hundetrainer-Tätigkeit über die rechtlichen Bestimmungen und Anforderungen in seinem jeweiligen Wohnort oder Tätigkeitsort zu informieren und gegebenenfalls weitere erforderliche Schritte zu unternehmen.